Software- & Lizenzbedingungen
1. Vorbemerkung
1.1 Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen. Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. durch das Fortsetzen der Installation anerkannt.
2. Einräumen von Nutzungsrechten
2.1 Mit Vertragsabschluss über die Lieferung / den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist.
3. Umfang der Nutzungsrechte
3.1 Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die Ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, diese wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt, Online-Datenbanken zu nutzen. Das Nutzungsrecht der Online-Datenbank bestimmt sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt und endet gleichzeitig mit diesem. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung von produktergänzenden Online-Datenbanken besteht nicht, soweit diese nicht integrler Bestandteil des Produkts sind.
3.2 Der Kunde verspflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.
3.3 Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette oder CD-ROM eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion / Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.
3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nicht zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und / oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und / oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und / oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen / Markenzeichen und / oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.
4. Haftung
4.1 Für durch den Einsatz der von der SPO Unternehmensberatungsgesellschaft UG gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern / Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der / dem gelieferten Software / Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleute - gegenüber Letzteres allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb Ihres Handelsgewerbes gehört - ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewärleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung - nicht aber auf Schadensersatz - bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2. Einräumen von Nutzungsrechten
2.1 Mit Vertragsabschluss über die Lieferung / den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist.
3. Umfang der Nutzungsrechte
3.1 Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die Ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, diese wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt, Online-Datenbanken zu nutzen. Das Nutzungsrecht der Online-Datenbank bestimmt sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt und endet gleichzeitig mit diesem. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung von produktergänzenden Online-Datenbanken besteht nicht, soweit diese nicht integrler Bestandteil des Produkts sind.
3.2 Der Kunde verspflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.
3.3 Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette oder CD-ROM eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion / Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.
3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nicht zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und / oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und / oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und / oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen / Markenzeichen und / oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern.
4. Haftung
4.1 Für durch den Einsatz der von der SPO Unternehmensberatungsgesellschaft UG gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern / Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der / dem gelieferten Software / Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleute - gegenüber Letzteres allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb Ihres Handelsgewerbes gehört - ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewärleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung - nicht aber auf Schadensersatz - bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.